Zum ersten Grundlagenseminar Betreuungsrecht 2026 hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen.
Es kamen 13 Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtige, darunter viele, die eigene Angehörige betreuen. Am ersten Abend führten Dipl. Pädagogin Anna Jakobs und Pädagoge B.A. Martin See von den Evangelischen Kirchengemeinden sowie Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM in die Inhalte des Betreuungsverfahrens ein und thematisierten die „Pflichten des Betreuers“.
Die Neuerungen durch die Betreuungsrechtsreform sowie die Auswirkungen der „Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten“ und der „Wunscherfüllungspflicht“ wurden ebenfalls erörtert. Am zweiten Abend sprach Martin See über die „Vermögenssorge“, was Betreuende beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses zu beachten haben, welche Anlageformen genehmigungspflichtig sind und welche Genehmigungspflichten beim Verkauf von Wohneigentum zu beachten sind. Als besondere Frage wurden auch die Pflichten eines Betreuers im Rahmen einer Rechnungslegung erörtert.
In welchen Fällen man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person in medizinischen Angelegenheiten entscheiden darf und wann nicht, thematisierte Anna Jakobs am Abend „Gesundheitssorge“. So sind bei medizinischen Eingriffen gewisse Genehmigungspflichten einzuhalten. Und es wurde über Wunsch und Willen des Betreuten diskutiert, der im Rahmen einer wichtigen medizinischen Behandlung zu berücksichtigen ist, wird z.B. eine wichtige medizinische Maßnahme von ihm abgelehnt. Die Ablehnung einer Behandlung muss akzeptiert werden, so lange diese nicht aufgrund einer psychischen Erkrankung erfolgt.
Am vierten Abend nahm Ralph Seeger das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ in den Blick und erläuterte u.a. die gerichtliche Genehmigungspflicht von freiheitsentziehenden Maßnahmen, etwa die dauerhafte oder regelmäßige Errichtung eines Bettgitters im Heim. Besonders beschäftigte die Gruppe die Frage, wie es sich mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im privaten Bereich, z.B. in der ambulanten Versorgung, verhält. Und was ist von der Sicherung durch GPS-Tracker bei demenzkranken Menschen zu halten? Genehmigungspflichten bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bestehen übrigens auch für Vorsorgebevollmächtigte. Hier sollte geprüft werden, ob die Vollmacht diese Punkte beinhaltet.
Nicht nur Betreuer, sondern auch Bevollmächtigte hatten an dem Seminar teilgenommen, wobei sich an einem Abend auch eine Betreute für die Thematik interessierte. Einer der Teilnehmenden fasste die vier Abende für alle positiv zusammen: „Das Seminar war super. Ich bin mehr der Typ, der erst mal guckt wie es läuft und komme gegebenenfalls nur einmal. Aber die Dozenten waren sehr kompetent und die Themen interessant.“ Wer Interesse hat, kann den kommenden, vierteiligen „Grundkurs Betreuungsrecht“ vormerken, der am 15. September 2026 in Niederzissen startet. Wer sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich in Verbindung setzen mit:
Zur Mitgliederversammlung des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. begrüßte Vorsitzender Hermann Adams Mitte März die Teilnehmenden in Bad Neuenahr-Ahrweiler und berichtete von der Arbeit des Vorstands. Schwierig stelle sich die finanzielle Situation des SKFM dar, sagte der Vorsitzende. Bei einer groß angelegten Spendenaktion, mit bis zu 100 angeschriebenen Firmen und Institutionen habe es keine einzige Spende als Rücklauf gegeben. Bedauerlich, denn durch die fehlende Erhöhung der Zuschüsse und Betreuervergütungen sind die Reserven des Vereins nahezu aufgebraucht.
so Hermann Adams zur angespannten Situation. Gleichzeitig mache Adams auch Mut:
Allerdings sei bei Beratungsterminen mit längeren Wartezeiten zu rechnen, merkte der Vorsitzende an. Sozialpädagoge Ralph Seeger sprach über die Angebote in der Querschnittarbeit und berichtete von insgesamt 26 gelungenen Veranstaltungen – vom regelmäßigen Erfahrungsaustausch über Grundkurse im Betreuungsrecht, Abende zu den Themen Vorsorgende Maßnahmen, Patientenverfügung, Erbrecht bis hin zu den vier Sprechstunden, die in Adenau stattfanden. Und Ralph Seeger sprach über die besonderen Herausforderungen, die sich mit der Betreuungsrechtsreform und zu geringer Förderung und Unterstützung durch das Land Rheinland-Pfalz ergeben. Auch erhalte der SKFM als katholischer Fachverein keine Kirchensteuermittel, die in dieser Lage helfen könnten. Zum Thema Finanzen stellten im Anschluss die Kassenprüfer Anton Wypior und Eva Schnöger ihren Kassenprüfungsbericht vor und bestätigten Kassiererin Helga Drodten eine vorbildliche und einwandfreie Buchführung, sodass der Vorstand einstimmig entlastet werden konnte.
Ein weiteres Thema der Mitgliederversammlung war das Sommerfest, das eigentlich wieder in der Geschäftsstelle stattfinden sollte. Jedoch muss aufgrund der hohen Kosten für die Zeltmiete nach einer Alternative gesucht werden. In Bildern und heiteren Kommentaren ließ Ralph Seeger noch einmal den Sommerausflug ins Brohltal mit der wasserbetrieben Mosenmühle und den historischen Trasshöhlen von Burgbrohl Revue passieren.
Der SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig ist. Wer sich für die Arbeit in der ehrenamtlichen Betreuung interessiert, die Mitgliedschaft im SKFM ist übrigens kostenlos, kann sich mit Ralph Seeger in Verbindung setzen.
Um seine Dienste auch in Zukunft anbieten zu können, bittet der SKFM Ahrweiler e.V. um eine Osterspende, die auf das Konto bei der Kreissparkasse Ahrweiler eingezahlt werden kann. Spendenquittungen werden auf Wunsch ausgestellt: IBAN: DE57 5775 1310 0000 8238 15
Das neue Jahresprogramm 2026 der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde im Kreis Ahrweiler liegt überall in Evangelischen Gemeindehäusern, Katholischen Pfarrheimen und den Amtsgerichten in Sinzig und Ahrweiler sowie in den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen und in der Gemeindeverwaltung Grafschaft aus und ist über die Homepages der Herausgeber einsehbar.
Die vierteilige „Schulungsreihe Betreuungsrecht - Frühjahr“ vom 3. bis 24. März 2026 immer dienstags von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Familienbildungsstätte in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6, ist nur ein Punkt im Jahresprogramm. Im Herbst wird die Schulung ab dem 15. September in der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal in Niederzissen angeboten.
Der regelmäßige „Erfahrungsaustausch“ widmet sich betreuungsrelevanten Schwerpunktthemen, u.a. am 24. Februar in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr mit dem Schwerpunkt „Wechsel von elterlicher Sorge zur gesetzlichen Betreuung für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung“ oder am 5. Mai im Evangelischen Gemeindehaus von Bad Breisig mit dem Schwerpunkt „Heimbetreuung für junge Menschen mit geistiger Beeinträchtigung“.
Online wenden sich Rechtsanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM am 28. April 2026 ab 18:00 Uhr dem Thema „Rechtlichen Vertretung – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ zu.
Die nächste „Offene Sprechstunde“ im Teilhabezentrum Adenau, Kirchstraße 13, ist am 28. April von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Zum „Neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz & Bestattungsvorsorge“ informieren am 8. Juni um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Bad Neuenahr Dipl. Pädagogin Anna Jacobs und Pädagoge B.A. Martin See vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden mit einem weiteren Fachreferenten.
„Steuerpflicht für Rentner“ mit dem Finanzbeamten Harald Scherer ist Thema am 10. Juni von 17:00 bis 19:00 Uhr in der Kreisverwaltung Ahrweiler.
Im Herbst, am 23. November 2026 ab 18:00 Uhr, werden Rechtsanwalt David Schnöger und Dr. Eckehard Louen, ehemaliger Oberarzt Krankenhaus Remagen – Palliativstation im Evangelischen Gemeindehaus über das Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorge sprechen.
Alle diese Angebote, zu denen eine Anmeldung erforderlich ist, zeigt das Jahresprogramm vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. und von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung.
Dort finden sich auch die wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartner. Der zuverlässige Wegweiser in Sachen gesetzliche Betreuung informiert über die Arbeit der Betreuungsvereine und hilft Angehörigen, die eine Betreuung führen, und allen, die sich für eine Tätigkeit in der ehrenamtlichen Betreuung interessieren. Schließlich zählen die Vermittlung ehrenamtlicher Betreuungen sowie die Führung gesetzlicher Betreuungen durch eigene hauptamtliche Mitarbeiter zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine, die mit der Betreuungsbehörde des Kreises zusammenarbeiten.
Die beiden Betreuungsvereine zählen zusammen 200 Mitglieder und führen 156 haupt- und ehrenamtliche Betreuungen. 275 Beratungen wurden 2025 durchgeführt. Die Veranstaltungen erreichten 423 Personen.
Ansprechpartner zur Anmeldung einer Veranstaltung bzw. zur Übernahme einer rechtlichen Betreuung:
Ralph Seeger
Tel: 02641/201278
E-Mail: info@skfm-ahrweiler.de
48 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen diesen Herbst zur Informationsveranstaltung „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“ ins Evangelische Gemeindehaus von Bad Neuenahr-Ahrweiler. Eingeladen hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V..
Mit den Referenten Ralf Waldecker, Mitglied des Ethik-Komitees Marienhaus Klinikum, Rechtsanwalt David Schnöger sowie Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM und Pädagoge Martin See vom Evangelischen Betreuungsverein war es ein spannender Abend, ging es doch um das Thema Patientenverfügung und damit verbunden um die Behandlung Sterbender aus ethischer und juristischer Sicht.
So regelt eine Patientenverfügung, welche medizinische Behandlung man im Notfall noch wünscht, ist man sterbenskrank oder liegt im Sterben. Soll dann z.B. noch eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr erfolgen? Welche Regelungen wünsche ich für die Schmerzbehandlung? Und sollen in einer palliativen Situation noch Wiederbelebungsmaßnahmen erfolgen? Ein großer Fragenkomplex, dem sich die Referenten widmeten.
Rechtsanwalt David Schnöger erläuterte die einer Patientenverfügung zugrundeliegenden rechtlichen Grundlagen und verwies auf das Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2016, wonach eine Patientenverfügung „so konkret wie möglich“ verfasst sein sollte. Demnach ist es notwendig, konkrete Krankheitssituationen und Behandlungswünsche zu benennen, für die die Patientenverfügung gelten soll. Auf genaue Formulierungen wiesen im Anschluss auch Martin See und Ralph Seeger hin, als sie praktische Tipps zur Erstellung und zu den Inhalten einer Patientenverfügung gaben.
Spannend war es auch für die Zuhörer, von Ralf Waldecker mehr über seine Tätigkeit im Ethik-Komitee des Marienhaus Klinikums zu erfahren und wie sich das Thema Patientenverfügung aus seiner Sicht darstellt. Liegt keine schriftliche Patientenverfügung vor, gilt es, etwa bei Bewusstlosigkeit, den „mutmaßlichen Willen des Patienten“ zu ermitteln. Ebenso kann eine Behandlung zu ethischen Problemen und ethischen Konflikten führen, sodass eine ethische Fallbesprechung angesagt ist, wenn z.B. Werte des Patienten, seiner Angehörigen oder der an der Behandlung Beteiligten bedroht sind.
Ebenso thematisierte Rechtsanwalt David Schnöger das neue rheinlandpfälzische Bestattungsgesetz und die damit verbundenen tiefgreifenden Änderungen aus praktischer und juristischer Sicht.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dankten den Referenten für diese informative, gut verständliche und auch sehr umfangreiche Informationsveranstaltung, die, so eine Teilnehmerin, „lehrreich wichtige Grundlagen vermittelte.“
Zum Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtigte hatten der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. Mitte November in den Katholischen Pfarrsaal nach Bad Breisig eingeladen.
Vor fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern sprach Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM über die Organisation und Antragstellung von „Hilfe zur Pflege in Seniorenheimen“ und erklärte den Unterschied zwischen den Sozialhilfeleistungen „ambulante Hilfe zur Pflege“ und „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“.
Anhand des Antragsformulars der Kreisverwaltung Ahrweiler wurden die einzelnen Punkte des Antragsverfahrens besprochen, so auch die Voraussetzung zur Gewährung von Hilfe zur Pflege. In diesem Zusammenhang ist zu klären, welche Einkommensarten vorliegen und welche Vermögenswerte angerechnet werden. Dann erklärte Seeger, welche Summe das sogenannte Schonvermögen umfasst, zu welchem Zeitpunkt ein Antrag zu stellen ist und ob es eine Unterhaltspflicht von Kindern zu den Eltern gibt.
Im zweiten Teil konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Abends ihre Fragen stellen. Ralph Seeger zeigte auf, was es beim Wechsel von Zuhause ins Heim bei einer demenzkranken Vollmachtgeberin zu beachten gilt und wann und wie die Miet-Wohnung eines Heimbewohners gekündigt werden kann.
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