Das neue Jahresprogramm 2026 der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde im Kreis Ahrweiler liegt überall in Evangelischen Gemeindehäusern, Katholischen Pfarrheimen und den Amtsgerichten in Sinzig und Ahrweiler sowie in den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen und in der Gemeindeverwaltung Grafschaft aus und ist über die Homepages der Herausgeber einsehbar.
Die vierteilige „Schulungsreihe Betreuungsrecht - Frühjahr“ vom 3. bis 24. März 2026 immer dienstags von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Familienbildungsstätte in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Weststraße 6, ist nur ein Punkt im Jahresprogramm. Im Herbst wird die Schulung ab dem 15. September in der Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal in Niederzissen angeboten.
Der regelmäßige „Erfahrungsaustausch“ widmet sich betreuungsrelevanten Schwerpunktthemen, u.a. am 24. Februar in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr mit dem Schwerpunkt „Wechsel von elterlicher Sorge zur gesetzlichen Betreuung für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung“ oder am 5. Mai im Evangelischen Gemeindehaus von Bad Breisig mit dem Schwerpunkt „Heimbetreuung für junge Menschen mit geistiger Beeinträchtigung“.
Online wenden sich Rechtsanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM am 28. April 2026 ab 18:00 Uhr dem Thema „Rechtlichen Vertretung – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ zu.
Die nächste „Offene Sprechstunde“ im Teilhabezentrum Adenau, Kirchstraße 13, ist am 28. April von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Zum „Neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz & Bestattungsvorsorge“ informieren am 8. Juni um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Bad Neuenahr Dipl. Pädagogin Anna Jacobs und Pädagoge B.A. Martin See vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden mit einem weiteren Fachreferenten.
„Steuerpflicht für Rentner“ mit dem Finanzbeamten Harald Scherer ist Thema am 10. Juni von 17:00 bis 19:00 Uhr in der Kreisverwaltung Ahrweiler.
Im Herbst, am 23. November 2026 ab 18:00 Uhr, werden Rechtsanwalt David Schnöger und Dr. Eckehard Louen, ehemaliger Oberarzt Krankenhaus Remagen – Palliativstation im Evangelischen Gemeindehaus über das Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorge sprechen.
Alle diese Angebote, zu denen eine Anmeldung erforderlich ist, zeigt das Jahresprogramm vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Betreuungsverein des SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. und von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung.
Dort finden sich auch die wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartner. Der zuverlässige Wegweiser in Sachen gesetzliche Betreuung informiert über die Arbeit der Betreuungsvereine und hilft Angehörigen, die eine Betreuung führen, und allen, die sich für eine Tätigkeit in der ehrenamtlichen Betreuung interessieren. Schließlich zählen die Vermittlung ehrenamtlicher Betreuungen sowie die Führung gesetzlicher Betreuungen durch eigene hauptamtliche Mitarbeiter zu den Kernaufgaben der Betreuungsvereine, die mit der Betreuungsbehörde des Kreises zusammenarbeiten.
Die beiden Betreuungsvereine zählen zusammen 200 Mitglieder und führen 156 haupt- und ehrenamtliche Betreuungen. 275 Beratungen wurden 2025 durchgeführt. Die Veranstaltungen erreichten 423 Personen.
Ansprechpartner zur Anmeldung einer Veranstaltung bzw. zur Übernahme einer rechtlichen Betreuung:
Ralph Seeger
Tel: 02641/201278
E-Mail: info@skfm-ahrweiler.de
48 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen diesen Herbst zur Informationsveranstaltung „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“ ins Evangelische Gemeindehaus von Bad Neuenahr-Ahrweiler. Eingeladen hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V..
Mit den Referenten Ralf Waldecker, Mitglied des Ethik-Komitees Marienhaus Klinikum, Rechtsanwalt David Schnöger sowie Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM und Pädagoge Martin See vom Evangelischen Betreuungsverein war es ein spannender Abend, ging es doch um das Thema Patientenverfügung und damit verbunden um die Behandlung Sterbender aus ethischer und juristischer Sicht.
So regelt eine Patientenverfügung, welche medizinische Behandlung man im Notfall noch wünscht, ist man sterbenskrank oder liegt im Sterben. Soll dann z.B. noch eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr erfolgen? Welche Regelungen wünsche ich für die Schmerzbehandlung? Und sollen in einer palliativen Situation noch Wiederbelebungsmaßnahmen erfolgen? Ein großer Fragenkomplex, dem sich die Referenten widmeten.
Rechtsanwalt David Schnöger erläuterte die einer Patientenverfügung zugrundeliegenden rechtlichen Grundlagen und verwies auf das Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2016, wonach eine Patientenverfügung „so konkret wie möglich“ verfasst sein sollte. Demnach ist es notwendig, konkrete Krankheitssituationen und Behandlungswünsche zu benennen, für die die Patientenverfügung gelten soll. Auf genaue Formulierungen wiesen im Anschluss auch Martin See und Ralph Seeger hin, als sie praktische Tipps zur Erstellung und zu den Inhalten einer Patientenverfügung gaben.
Spannend war es auch für die Zuhörer, von Ralf Waldecker mehr über seine Tätigkeit im Ethik-Komitee des Marienhaus Klinikums zu erfahren und wie sich das Thema Patientenverfügung aus seiner Sicht darstellt. Liegt keine schriftliche Patientenverfügung vor, gilt es, etwa bei Bewusstlosigkeit, den „mutmaßlichen Willen des Patienten“ zu ermitteln. Ebenso kann eine Behandlung zu ethischen Problemen und ethischen Konflikten führen, sodass eine ethische Fallbesprechung angesagt ist, wenn z.B. Werte des Patienten, seiner Angehörigen oder der an der Behandlung Beteiligten bedroht sind.
Ebenso thematisierte Rechtsanwalt David Schnöger das neue rheinlandpfälzische Bestattungsgesetz und die damit verbundenen tiefgreifenden Änderungen aus praktischer und juristischer Sicht.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dankten den Referenten für diese informative, gut verständliche und auch sehr umfangreiche Informationsveranstaltung, die, so eine Teilnehmerin, „lehrreich wichtige Grundlagen vermittelte.“
Zum Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vorsorgebevollmächtigte hatten der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V. und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. Mitte November in den Katholischen Pfarrsaal nach Bad Breisig eingeladen.
Vor fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern sprach Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM über die Organisation und Antragstellung von „Hilfe zur Pflege in Seniorenheimen“ und erklärte den Unterschied zwischen den Sozialhilfeleistungen „ambulante Hilfe zur Pflege“ und „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“.
Anhand des Antragsformulars der Kreisverwaltung Ahrweiler wurden die einzelnen Punkte des Antragsverfahrens besprochen, so auch die Voraussetzung zur Gewährung von Hilfe zur Pflege. In diesem Zusammenhang ist zu klären, welche Einkommensarten vorliegen und welche Vermögenswerte angerechnet werden. Dann erklärte Seeger, welche Summe das sogenannte Schonvermögen umfasst, zu welchem Zeitpunkt ein Antrag zu stellen ist und ob es eine Unterhaltspflicht von Kindern zu den Eltern gibt.
Im zweiten Teil konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Abends ihre Fragen stellen. Ralph Seeger zeigte auf, was es beim Wechsel von Zuhause ins Heim bei einer demenzkranken Vollmachtgeberin zu beachten gilt und wann und wie die Miet-Wohnung eines Heimbewohners gekündigt werden kann.
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