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Mögliche Aufgabenkreise ...
... in denen der Betreuer den Betreuten rechtlich vertritt:
- Vermögenssorge
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsfürsorge
- Schriftliche und behördliche Angelegenheiten
- Anhalten und Öffnen der Post
Der gesetzliche Betreuer hat die Bedürfnisse und Wünsche des Betreuten bei der Betreuungsführung zu berücksichtigen, soweit es dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist. Das Gesetz verpflichtet den Betreuer alle wichtigen Angelegenheiten mit dem Betreuten zu besprechen. Bei bestimmten Entscheidungen und Rechtshandlungen benötigt der Betreuer eine betreuungsgerichtliche Genehmigung.
Hierzu zählen z. B.:
- Ärztliche Eingriffe, die mit Lebensgefahr oder länger dauerndem gesundheitlichen Schaden verbunden sind
- Freiheitsentziehende Unterbringung
- Freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Anbringung eines Bettgitters, Fixierung u.s.w.)
- Anlage von Vermögen
- Kündigung der Mietwohnung