Viele Menschen treffen unterschiedlichste „Vorsorgende Maßnahmen“. Hierzu zählen z.B. eine Renten- oder Lebensversicherung, ein Testament oder eine Bestattungsverfügung. Häufig legen sie aber nicht fest, was passieren soll, wenn sie selber nicht mehr in der Lage sind Dinge zu entscheiden oder eigenständig zu regeln. Sei es durch eine Krankheit oder durch einen Unfall kann auch kurzfristig eine solche Situation entstehen, in der Menschen nicht mehr entscheidungsfähig oder handlungsfähig sind.
Die meisten Menschen sind der Meinung, dass in solchen Fällen der Ehepartner oder die Kinder sich um die notwendigen Dinge kümmern können. Rein rechtlich gesehen sind der Ehegatte oder die Kinder aber keine gesetzlichen Vertreter (nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern).
Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist seine Dinge zu regeln und keine „Vorsorgende Maßnahme“ getroffen wurde, wird eine gesetzliche Betreuung durch das Betreuungsgericht eingesetzt. (Dies kann auch ein Fremder sein). Damit in einer solchen Situation der Wunsch und der Wille der Betroffenen umgesetzt wird, sollte eine Vorsorge getroffen werden.