Wir betreuen Menschen.

Wir informieren über Rechtliches.

SKFM-Ahrweiler e.V. |  Kath. Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler  
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Mitteilungspflichten

Es besteht die Verpflichtung dem Gericht jederzeit über die Führung der Betreuung und über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten Auskunft zu erteilen. Dies wird in der Regel durch die Erstellung des jährlichen Betreuerberichtes gesichert. Wenn der Aufgabenkreis Vermögenssorge besteht, muss zu Beginn ein Vermögensverzeichnis und jährlich eine Rechnungslegung erstellt werden.

Der Betreuer muss in der Rechnungslegung alle Ausgaben und Einnahmen, die im Rahmen der Betreuungsführung entstanden sind, belegen. Die Rechnungslegung wird durch die zuständigen Rechtspfleger geprüft.

Außerdem sind Umstände mitzuteilen, die eine Einschränkung oder Erweiterung eines Aufgabenkreises ermöglichen bzw. erfordern. Ebenso ist das Amtsgericht zu informieren, wenn die Betreuung nicht mehr notwendig ist.