Wir betreuen Menschen.

Wir geben Tipps zur Vorsorge.

SKFM-Ahrweiler e.V. |  Kath. Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler  
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Aufbewahrung der jeweiligen Vorsorge-Möglichkeit

Für alle Verfügungen bzw. Vollmachten gilt, dass sie im Bedarfsfalle für die jeweiligen Vertreter/Bevollmächtigten zugänglich sein müssen. Es besteht die Möglichkeit beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

>> www.vorsorgeregister.de

die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung zu melden. Die Meldung ist kostenpflichtig.

Diese Information kann ein Amtsgericht vor der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung bei der Bundesnotarkammer abfragen. Des Weiteren ist es sinnvoll eine Karte mit dem Hinweis über den Bevollmächtigen oder möglichen Vertreter in der Brieftasche zu tragen.