Für alle Verfügungen bzw. Vollmachten gilt, dass sie im Bedarfsfalle für die jeweiligen Vertreter/Bevollmächtigten zugänglich sein müssen. Es besteht die Möglichkeit beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung zu melden. Die Meldung ist kostenpflichtig.
Diese Information kann ein Amtsgericht vor der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung bei der Bundesnotarkammer abfragen. Des Weiteren ist es sinnvoll eine Karte mit dem Hinweis über den Bevollmächtigen oder möglichen Vertreter in der Brieftasche zu tragen.